Fahrtkostenrechner – was kostet dich eine Anfahrt zum Kunden?
Deine Anfahrtskosten
- Gefahrene Strecke (hin und zurück)
- –
- Fahrzeugkosten
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- Fahrzeit (Lohnkosten)
- –
- Zusatzkosten
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- Summe netto
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- Summe brutto (inkl. 19 % USt.)
- –
Vorschlag für deine Anfahrtspauschale: – netto pro Anfahrt
Aufgerundet auf volle 5 €
Der Rechner ersetzt keine Steuerberatung. Er hilft dir, die Anfahrt kostendeckend zu kalkulieren.

So berechnest du Anfahrtskosten
Eine Anfahrt kostet dich zweimal: Das Fahrzeug verbraucht Sprit und nutzt sich ab, und während der Fahrt arbeitet niemand auf der Baustelle. Beides gehört in deine Kalkulation:
- Fahrzeugkosten = Kilometer (hin und zurück) × Kosten pro Kilometer
- Fahrzeit = Stunden (hin und zurück) × Personen × Stundenverrechnungssatz
- Zusatzkosten wie Parkgebühren, Maut oder Fähre
Beispiel: 25 km zum Kunden, 30 Minuten Fahrzeit, ein Monteur, 60 € Stundensatz, 0,60 € pro km. Das sind 50 km × 0,60 € = 30 € Fahrzeugkosten plus 1 Stunde × 60 € = 60 € Fahrzeit, also 90 € netto pro Anfahrt.
Was kostet ein Kilometer wirklich?
Die Kosten pro Kilometer hängen stark vom Fahrzeug ab. Rechne dafür alle Fahrzeugkosten eines Jahres zusammen – Leasing oder Abschreibung, Versicherung, Steuer, Sprit oder Strom, Wartung, Reifen – und teile sie durch die gefahrenen Kilometer. Bei Transportern und Werkstattwagen landen Betriebe so meist zwischen 0,50 € und 0,90 € pro Kilometer.
Die steuerlichen Pauschalen sind dafür kein guter Maßstab:
- 0,30 € pro gefahrenem Kilometer darfst du pauschal für Dienstreisen mit dem privaten Pkw ansetzen.
- 0,38 € pro Entfernungskilometer gilt seit 2026 als Entfernungspauschale für den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.
Beide Werte decken die echten Kosten eines Firmenfahrzeugs meist nicht. Für die Kalkulation gegenüber Kunden solltest du deshalb mit deinem eigenen Kilometersatz rechnen.
Anfahrtspauschale oder Abrechnung nach Aufwand?
Anfahrtspauschale
Ein fester Betrag pro Anfahrt ist für Kunden leicht verständlich und spart dir Aufwand. Viele Betriebe arbeiten mit Zonen, zum Beispiel einer Pauschale bis 15 km und einer höheren darüber. Den Rechner kannst du nutzen, um für jede Zone einen kostendeckenden Betrag zu ermitteln.
Nach Kilometern und Fahrzeit
Bei weiten oder sehr unterschiedlichen Strecken ist die Abrechnung nach Aufwand fairer. Du weist Kilometer und Fahrzeit getrennt aus. Wichtig: Nenne die Sätze schon im Angebot, damit es bei der Rechnung keine Diskussion gibt.
Damit die Fahrzeit richtig bewertet ist, brauchst du einen kostendeckenden Stundenverrechnungssatz. Wie du Anfahrtskosten sauber ausweist, liest du in unseren Beiträgen zum Angebot und zur Rechnung.
FAQ: Häufige Fragen zu Fahrtkosten im Handwerk
Wie berechne ich Anfahrtskosten als Handwerker?
Anfahrtskosten setzen sich aus den Fahrzeugkosten (gefahrene Kilometer für Hin- und Rückweg mal Kosten pro Kilometer) und der Fahrzeit (Stunden mal Personen mal Stundenverrechnungssatz) zusammen. Dazu kommen Zusatzkosten wie Parkgebühren oder Maut.
Welche Kilometerpauschale gilt 2026?
Für Dienstreisen mit dem privaten Pkw kannst du pauschal 0,30 € pro gefahrenem Kilometer ansetzen. Für den Arbeitsweg gilt die Entfernungspauschale von 0,38 € pro Kilometer der einfachen Strecke. Für die Kalkulation gegenüber Kunden sind diese Werte meist zu niedrig, weil ein Transporter pro Kilometer deutlich mehr kostet.
Anfahrtspauschale oder Abrechnung nach Aufwand?
Eine Pauschale ist für Kunden leicht verständlich und spart dir Aufwand bei der Rechnung. Bei weiten oder sehr unterschiedlichen Strecken ist die Abrechnung nach Kilometern und Fahrzeit fairer. Viele Betriebe arbeiten mit Zonen, zum Beispiel einer Pauschale bis 15 km und einem höheren Betrag darüber.
Muss ich Anfahrtskosten auf der Rechnung extra ausweisen?
Nein, du kannst sie auch in deine Preise einrechnen. Weist du sie separat aus, gehören sie wie die übrigen Leistungen zum Netto-Rechnungsbetrag und unterliegen der Umsatzsteuer. Bei Privatkunden kann ein getrennter Ausweis von Arbeits- und Fahrtkosten sinnvoll sein, weil sie diese Lohnanteile als Handwerkerleistung steuerlich geltend machen können.